Sachkundenachweis

Die Firma HEINTZ IMMOBILIEN GmbH besitzt die Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung.



Gemäß der Berufszulassungsregelung (§ 34c Abs. 3 GewO (neu) i.V.m. § 15c Abs. 1 MaBV-E) werden regelmäßige berufsspezifische Weiterbildungen im gesetzlich erforderlichen Rahmen oder darüber hinaus besucht.



Eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit einer ausreichenden Deckungssumme, die den gesetzlichen Mindestbetrag deutlich übersteigt, ist vorhanden.